Geschäfts- und Servicebedingungen der INITEC s.r.o.
Version: 2026-08-12
Gültig ab: 12. 8. 2026
Diese Geschäfts- und Servicebedingungen regeln die grundlegenden Bedingungen für Angebote, Bestellungen, Verkauf, Lieferungen, Reparaturen, Diagnosen, Austausch und Serviceleistungen der INITEC s.r.o.
Diese Bedingungen sind in erster Linie für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) bestimmt. Handelt der Kunde als Verbraucher, gelten die zwingenden verbraucherschützenden Rechtsvorschriften sowie die besonderen Bestimmungen dieser Bedingungen für Verbraucher.
Diese Bedingungen gelten insbesondere für industrielle Automatisierung, SPS-Systeme, HMI-Panels, Frequenzumrichter, Servoantriebe, Servomotoren, Elektromotoren, Industrie-PCs, Kommunikationsmodule, Stromversorgungen, I/O-Module, Sicherheitskomponenten, Robotik, industrielle Netzwerke sowie weitere industrielle Komponenten und damit verbundene Dienstleistungen.
Enthalten ein konkretes Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine andere individuelle schriftliche Vereinbarung abweichende Regelungen, haben diese individuell vereinbarten Regelungen Vorrang vor diesen Geschäfts- und Servicebedingungen.
Gelten für einen bestimmten Vertriebskanal oder eine bestimmte Dienstleistung besondere Geschäftsbedingungen, gehen diese für den betreffenden Geschäftsfall insoweit vor, als sie von diesen Bedingungen abweichen.
1. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Übermittlung einer Anfrage über die Website, den E-Shop, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise stellt für sich allein weder eine Bestellung noch den Abschluss eines Vertrages dar.
Auf Grundlage einer Anfrage kann INITEC s.r.o. dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten.
Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, dient das Angebot als Grundlage für die Bestellung des Kunden und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der aktuellen Warenverfügbarkeit, der Liefermöglichkeiten der Lieferanten sowie der technischen Durchführbarkeit der verlangten Leistung.
Der Kunde erklärt seinen Willen zur Bestellung der angebotenen Leistung insbesondere durch Übersendung einer Bestellung, Bestätigung des Angebots per E-Mail oder eine andere eindeutige schriftliche Erklärung.
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung durch INITEC s.r.o. oder zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem INITEC s.r.o. auf Grundlage der Bestellung nachweislich mit der vereinbarten Leistung beginnt, sofern im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist.
INITEC s.r.o. ist berechtigt, eine Bestellung vor ihrer Bestätigung insbesondere aufgrund einer Änderung der Verfügbarkeit, des Preises, technischer Voraussetzungen, von Exportbeschränkungen, Sanktionen oder aufgrund eines offensichtlichen Fehlers im Angebot abzulehnen.
2. Gültigkeit des Angebots, Preise und Leistungsumfang
Ein Angebot ist bis zu dem darin angegebenen Datum gültig.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise für Unternehmenskunden ohne Mehrwertsteuer, Transport, Verpackung, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrgebühren sowie sonstige mit der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung verbundenen Kosten.
Der Umfang der Lieferung oder Dienstleistung bestimmt sich in erster Linie nach dem jeweiligen Angebot und der bestätigten Bestellung.
Vor Vertragsschluss kann INITEC s.r.o. das Angebot insbesondere bei Änderungen von Lieferantenpreisen, Wechselkursen, Verfügbarkeit, technischem Zustand des Geräts oder Umfang der angeforderten Arbeiten ändern oder durch ein neues Angebot ersetzen.
Nach Vertragsschluss können Preis oder Leistungsumfang durch Vereinbarung der Parteien oder in den in der jeweiligen Bestellung oder im Vertrag vorgesehenen Fällen geändert werden.
Bei Reparaturen und Diagnosen, bei denen der vollständige Umfang des Defekts nicht im Voraus bestimmt werden kann, können der endgültige Preis oder Reparaturumfang nach Durchführung der Diagnose konkretisiert werden. Arbeiten über den freigegebenen Preis hinaus können von einer Zustimmung des Kunden abhängig gemacht werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung festgelegt.
INITEC s.r.o. kann insbesondere bei Neukunden, Auslandsgeschäften, speziell bestellter Ware oder anderen Geschäftsfällen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
Je nach individueller Vereinbarung kann die Zahlung insbesondere per Banküberweisung, auf Grundlage einer Anzahlungsrechnung, einer Rechnung mit vereinbartem Zahlungsziel oder ausnahmsweise in bar erfolgen.
INITEC s.r.o. ist nicht verpflichtet, Waren oder Geräte herauszugeben, wenn ein Betrag, dessen Zahlung als Voraussetzung für die Herausgabe vereinbart wurde, nicht beglichen wurde.
4. Zahlungsverzug des Kunden
Gerät ein Unternehmenskunde mit einer Geldzahlung in Verzug, ist INITEC s.r.o. berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz der mit der Geltendmachung der Forderung verbundenen Kosten im gesetzlich zulässigen Umfang zu verlangen.
Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist INITEC s.r.o. berechtigt, weitere Leistungen, Lieferungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder die Herausgabe von Geräten auszusetzen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
INITEC s.r.o. kann für weitere oder noch nicht erfüllte Aufträge Vorauszahlung oder eine andere angemessene Sicherheit verlangen.
Begleicht der Kunde eine fällige Verpflichtung auch innerhalb einer von INITEC s.r.o. gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist INITEC s.r.o. berechtigt, vom betroffenen Vertrag oder dessen noch nicht erfülltem Teil zurückzutreten, soweit die Art der Verpflichtung und die geltenden Rechtsvorschriften dies zulassen.
Weitere Rechte von INITEC s.r.o. aus Vertrag oder Gesetz bleiben hiervon unberührt.
5. Verfügbarkeit und Liefertermine
Die Verfügbarkeit der Ware sowie Liefer-, Reparatur-, Diagnose- und Servicetermine werden anhand der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationen angegeben.
Ist ein bestimmter Termin im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, handelt es sich um einen voraussichtlichen bzw. unverbindlichen Termin.
Der Termin kann insbesondere durch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Kapazitäten des Herstellers oder Servicezentrums, Transport, Zollabfertigung, Exportvorschriften oder das Ergebnis der Diagnose beeinflusst werden.
INITEC s.r.o. informiert den Kunden unverzüglich über eine wesentliche Änderung des voraussichtlichen Termins, sobald ihr diese bekannt wird.
INITEC s.r.o. haftet nicht für Verzögerungen, die durch ein außergewöhnliches, unvorhersehbares und unabwendbares Hindernis verursacht werden, das unabhängig von ihrem Willen entstanden ist, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
6. Verkauf von industriellen Teilen und Geräten
Gegenstand der Lieferung können je nach konkretem Angebot neue, überholte, gebrauchte oder Austausch-Industriekomponenten und Geräte sein.
Der Zustand der Ware, der Lieferumfang sowie eine etwaige Garantie ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument zur betreffenden Lieferung.
Bei überholten, gebrauchten, Austausch- oder älteren Industriekomponenten kann das gelieferte Teil hinsichtlich Herstellungsjahr, Produktionsserie, Hardware-Revision, Firmware oder optischer Ausführung abweichen, sofern es dem im konkreten Angebot vereinbarten Zustand und den vereinbarten Parametern entspricht.
7. Ersatzlösungen und Kompatibilität industrieller Komponenten
INITEC s.r.o. kann auf Grundlage der verfügbaren technischen Informationen einen Ersatztyp, einen kompatiblen oder neueren Gerätetyp vorschlagen oder empfehlen.
Ein solcher Vorschlag oder eine solche Empfehlung stellt für sich allein keine Garantie der vollständigen Kompatibilität mit einer konkreten Maschine, Anwendung, einem Programm, Kommunikationsnetzwerk, einer Sicherheitsfunktion oder Technologie des Kunden dar.
Ein Ersatzgerät muss nicht hinsichtlich sämtlicher Eigenschaften, Abmessungen, Firmware-Versionen, Kommunikationsfunktionen, Konfigurationen oder Anschlussarten mit dem ursprünglichen Gerät identisch sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die vorgeschlagene Ersatzlösung vor der Bestellung für seine konkrete Anwendung zu prüfen und freizugeben.
Erbringt INITEC s.r.o. technische Planung, Engineering, Softwareanpassung oder eine Kompatibilitätsprüfung als gesondert bestellte Dienstleistung, haftet sie ausschließlich im Umfang der konkret vereinbarten Leistung.
8. Reparaturen, Diagnosen und Serviceleistungen
Der endgültige Umfang eines Defekts bei industriellen Geräten kann nicht immer vor Durchführung einer Diagnose festgestellt werden.
Werden während einer Reparatur zusätzliche Defekte, ein abweichender technischer Zustand oder die Notwendigkeit anderer Ersatzteile festgestellt, kann INITEC s.r.o. dem Kunden ein aktualisiertes Angebot unterbreiten.
Die Fortsetzung der Arbeiten kann von dessen Zustimmung abhängig gemacht werden.
Wird ein Gerät als nicht reparierbar eingestuft oder ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann dem Kunden insbesondere eine Austauschreparatur, ein überholtes Teil, ein Neuteil, eine andere Ersatzlösung oder die Rückgabe des Geräts ohne Reparatur angeboten werden.
Genehmigt der Kunde nach der Diagnose die Reparatur nicht, können ihm Diagnose-, Transport-, Bearbeitungs-, Verwaltungs- oder Kosten des Servicezentrums in Rechnung gestellt werden, sofern er vor Beauftragung der betreffenden Leistung über die Möglichkeit einer solchen Berechnung und deren Höhe oder Berechnungsweise informiert wurde.
9. Programme, Software, Daten, Parameter und Lizenzen
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung umfasst eine Reparatur, Diagnose, ein Austausch oder eine Serviceleistung keine Garantie für den Erhalt von Programmen, Firmware, Betriebssystemen, Parametern, Rezepturen, Daten, Lizenzen, Anwendungen oder Konfigurationen, die im Gerät gespeichert sind.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Geräts eine eigene Sicherung zu erstellen, sofern dies technisch möglich ist.
Programme oder Daten können bereits vor Übernahme des Geräts beschädigt, nicht lesbar, passwortgeschützt, lizenzgeschützt oder anderweitig technisch nicht zugänglich sein.
Auf Wunsch des Kunden kann INITEC s.r.o. einen Versuch zur Erstellung einer Sicherung, zum Auslesen der Daten oder andere damit verbundene Tätigkeiten anbieten.
Auch die Beauftragung einer solchen Tätigkeit stellt keine Garantie dafür dar, dass Daten oder Programme erfolgreich ausgelesen, erhalten oder wiederhergestellt werden können, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
INITEC s.r.o. haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Verlust, Beschädigung oder Veränderung von Programmen, Daten, Parametern, Rezepturen, Firmware, Betriebssystemen, Anwendungen, Lizenzen oder Konfigurationen, sofern deren Erhalt nicht ausdrücklich als garantierter Bestandteil der konkreten Leistung vereinbart wurde.
10. Vom Kunden bereitgestellte Angaben
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, die er INITEC s.r.o. zur Verfügung stellt.
Hierzu gehören insbesondere Typenbezeichnung, Bestellnummer, Seriennummer, Hardware-Revision, Firmware, Fotos des Typenschilds, Fehlerbeschreibung, gewünschte Konfiguration sowie Angaben zur vorgesehenen Verwendung des Geräts.
INITEC s.r.o. haftet nicht für eine ungeeignete oder fehlerhafte Lieferung oder Dienstleistung, wenn diese durch falsche, unvollständige oder ungenaue Angaben des Kunden verursacht wurde.
11. Montage, Anschluss und Inbetriebnahme
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst die Lieferung eines Geräts nicht Montage, Elektroinstallation, Parametrierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Sicherheitsvalidierung, Prüfung, Änderung des Steuerungssystems oder Funktionsprüfung in einer konkreten Technologie.
Diese Tätigkeiten können Gegenstand einer gesondert vereinbarten Dienstleistung sein.
Werden sie nicht von INITEC s.r.o. aufgrund eines konkreten Auftrags ausgeführt, ist der Kunde für ihre fachgerechte Durchführung verantwortlich.
INITEC s.r.o. haftet nicht für Schäden infolge fehlerhafter Montage, Verdrahtung, Parametrierung, Programmierung, Verwendung außerhalb der technischen Herstellervorgaben, unsachgemäßer Eingriffe Dritter oder Verwendung des Geräts in einer ungeeigneten Anwendung, sofern die Ursache des Schadens nicht in einer Pflichtverletzung von INITEC s.r.o. liegt.
12. Mängelrechte, Garantie und Reklamationen
Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach dem Vertrag und den anwendbaren Rechtsvorschriften.
Dauer und Umfang einer etwaigen Garantie können je nach Art der Leistung unterschiedlich sein, insbesondere danach, ob es sich um ein neues, gebrauchtes, überholtes oder Austauschteil, eine Reparatur, einen Elektromotor, Servomotor, Antrieb oder ein anderes Gerät handelt.
Maßgeblich sind Garantiezeit und Garantieumfang, die im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung, Rechnung, Garantieunterlage oder im Serviceprotokoll angegeben sind.
Wird eine Garantie auf eine Reparatur gewährt, gilt sie im angegebenen Umfang für die ausgeführte Reparatur und ausgetauschten Teile, nicht automatisch für das gesamte Gerät oder andere Teile, die nicht Gegenstand der Reparatur waren.
Ein Unternehmenskunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung nach Erhalt innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und einen festgestellten Mangel INITEC s.r.o. unverzüglich mitzuteilen.
Garantie und Mängelhaftung gelten nicht für Mängel, die nach Übergabe insbesondere infolge fehlerhafter Verdrahtung, unsachgemäßer Montage, mechanischer Beschädigung, Überspannung, ungeeigneter Betriebsbedingungen, Eingriffen Dritter, falscher Einstellung, Verwendung außerhalb der technischen Herstellervorgaben, fehlerhafter Anwendung oder normalem Verschleiß entstanden sind, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
13. Stornierung von Bestellungen durch Unternehmenskunden
Nach Vertragsschluss ist ein Unternehmenskunde nicht berechtigt, die Bestellung einseitig zu stornieren, sofern sich ein solches Recht nicht aus einer individuellen Vereinbarung oder dem Gesetz ergibt.
INITEC s.r.o. kann sich abhängig von den Umständen des jeweiligen Falls mit dem Kunden auf eine Stornierung einigen.
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die INITEC s.r.o. im Zusammenhang mit der Bestellung bereits entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere Lieferantenkosten, Stornogebühren, Transport, Diagnose, Verwaltung, kundenspezifische Fertigung sowie sonstige zweckmäßig entstandene Kosten.
Bei speziell für einen konkreten Kunden bestellter Ware, kundenspezifisch hergestellter Ware, schwer weiterverkäuflicher Ware oder Ware, deren Bestellung beim Lieferanten nicht storniert werden kann, kann INITEC s.r.o. eine Stornierung ablehnen.
14. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und nicht abgeholte Geräte
Die dem Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von INITEC s.r.o., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Geräten im Eigentum des Kunden, die zur Reparatur, Diagnose oder für andere Servicearbeiten übergeben wurden, bleibt der Kunde Eigentümer.
Hat INITEC s.r.o. gegenüber dem Kunden eine fällige Forderung und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann INITEC s.r.o. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben und das Gerät bis zur Begleichung der betreffenden Schuld zurückbehalten.
Nach Abschluss einer Reparatur, Diagnose oder sonstigen Serviceleistung fordert INITEC s.r.o. den Kunden zur Abholung des Geräts auf oder vereinbart dessen Versand.
Holt der Kunde das Gerät nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab oder leistet er die für den Versand erforderliche Mitwirkung nicht, ist INITEC s.r.o. berechtigt, angemessene Kosten für weitere Lagerung, Handhabung oder wiederholten Transport zu verlangen.
Holt der Kunde das Gerät auch nach wiederholter Aufforderung nicht ab, kann INITEC s.r.o. nach vorheriger Mitteilung und Gewährung einer zusätzlichen Frist in einer nach den anwendbaren Rechtsvorschriften zulässigen Weise vorgehen, einschließlich eines Verkaufs der Sache für Rechnung des Kunden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ist für einen solchen Selbsthilfeverkauf gesetzlich eine Nachfrist vorgeschrieben, wird dem Kunden mindestens die gesetzlich erforderliche Frist eingeräumt.
Ein nicht abgeholtes Gerät geht allein durch Zeitablauf nicht in das Eigentum von INITEC s.r.o. über.
Hat das Gerät keinen wirtschaftlichen Wert oder ist ein Verkauf wirtschaftlich nicht sinnvoll, fordert INITEC s.r.o. den Kunden zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auf. Eine Entsorgung kann mit Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten oder in einem anderen gesetzlich zulässigen Fall erfolgen.
15. Transport und Übergabe
Die Transportart wird im jeweiligen Angebot festgelegt oder mit dem Kunden vereinbart.
INITEC s.r.o. kann je nach Größe, Gewicht, Wert, Bestimmungsort und sonstigen Eigenschaften der Sendung unterschiedliche Transportunternehmen einsetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Übernahme der Sendung deren äußeren Zustand zu prüfen und sichtbare Schäden unverzüglich beim Transportunternehmen zu dokumentieren und INITEC s.r.o. mitzuteilen.
Der Gefahrübergang für die Ware richtet sich nach den konkret vereinbarten Lieferbedingungen und den anwendbaren Rechtsvorschriften.
Wird im Angebot ausdrücklich eine Incoterms-Klausel vereinbart, gilt diese in dem im Angebot angegebenen Umfang.
16. Haftungsbeschränkung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen
Die folgenden Beschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
INITEC s.r.o. haftet gegenüber einem Unternehmenskunden nicht für mittelbare, Folge- oder betriebliche Schäden im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, Reparaturen, Diagnosen, Austausch oder Serviceleistungen.
Hierzu gehören insbesondere entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, Produktionsausfall oder Produktionsstillstand, Produktionsverluste, Datenverluste, Kosten einer Ersatzproduktion, Kosten eines Anlagenstillstands, Demontage- oder Montagekosten sowie vergleichbare wirtschaftliche Folgeschäden.
Die gesamte Ersatzpflicht von INITEC s.r.o. für Schäden eines Unternehmenskunden im Zusammenhang mit einer konkreten Leistung ist höchstens auf den Nettopreis beschränkt, den der Kunde für die konkrete Leistung, aus der der Schaden unmittelbar entstanden ist, bezahlt hat oder zu zahlen verpflichtet war.
Diese Beschränkung gilt nicht in Fällen, in denen eine Haftung nach den anwendbaren Rechtsvorschriften nicht im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, insbesondere bei vorsätzlicher Schadensverursachung, grober Fahrlässigkeit oder in anderen gesetzlich bestimmten Fällen.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Schäden zu treffen, insbesondere Sicherungen von Programmen und Daten, alternative Betriebsverfahren und ein sicheres Abschalten der Technologie vorzusehen, soweit dies der Art seines Betriebs entspricht.
17. Servicezentren und Dritte
INITEC s.r.o. kann bei Reparaturen, Diagnosen, Überholungen oder Austauschleistungen vertraglich gebundene, spezialisierte oder ausländische Servicezentren und andere Lieferanten einsetzen.
Das Gerät kann zu diesem Zweck dem jeweiligen Servicezentrum oder Transportunternehmen übergeben werden.
Termin, endgültiger Reparaturumfang und Verfügbarkeit von Ersatzteilen können vom Diagnoseergebnis und den Möglichkeiten des jeweiligen Servicezentrums abhängen.
Der Einsatz eines Dritten berührt die Stellung von INITEC s.r.o. als Vertragspartner des Kunden nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
18. Internationaler Handel, Exportbeschränkungen und anwendbares Recht
Liefert INITEC s.r.o. Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden außerhalb der Tschechischen Republik, ist der Kunde für die Erfüllung der Einfuhr-, Zoll-, Registrierungs- und sonstigen Verpflichtungen im Bestimmungsland verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
INITEC s.r.o. ist berechtigt, einen Geschäftsfall abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn dessen Durchführung gegen Rechtsvorschriften, internationale Sanktionen, Export- oder Importbeschränkungen, Vorgaben des Herstellers oder andere verbindliche regulatorische Pflichten verstoßen könnte.
Die Rechtsbeziehungen zwischen INITEC s.r.o. und einem Unternehmenskunden unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlossen.
Für Streitigkeiten zwischen INITEC s.r.o. und einem Unternehmenskunden sind die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig; soweit nach den anwendbaren Prozessvorschriften zulässig, wird die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz von INITEC s.r.o. vereinbart.
Werden diese Bedingungen in mehreren Sprachfassungen veröffentlicht, ist bei Auslegungsunterschieden die tschechische Fassung maßgeblich, sofern zwingende Rechtsvorschriften oder eine individuelle Vereinbarung nichts anderes bestimmen.
19. Verbraucher
Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche Person, die beim Abschluss eines Vertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ist der Kunde Verbraucher, haben zwingende verbraucherschützende Vorschriften Vorrang vor Bestimmungen dieser Bedingungen, die seine gesetzlichen Rechte einschränken würden.
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Verbraucher innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist ein Widerrufsrecht zu, sofern für die konkrete Leistung keine gesetzliche Ausnahme gilt.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden, kann INITEC s.r.o. eine ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers zum Beginn der Leistung sowie die jeweils gesetzlich erforderliche Bestätigung oder Belehrung verlangen.
Die Rechte des Verbrauchers aus mangelhafter Leistung sowie die Bearbeitung von Reklamationen richten sich nach den anwendbaren Rechtsvorschriften.
Reklamationen von Verbrauchern werden innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet, sofern INITEC s.r.o. und der Verbraucher nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vereinbaren.
Kann eine Verbraucherstreitigkeit nicht einvernehmlich gelöst werden, kann der Verbraucher das System der außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) bei der Tschechischen Handelsinspektion nutzen.
20. Kontakt- und Lieferanschriften
INITEC s.r.o.
Sitz und Rechnungsanschrift:
Na Mlýnku 47
Liberec XII – Staré Pavlovice
460 01 Liberec
Tschechische Republik
Unternehmens-ID: 22540768
USt-IdNr.: CZ22540768
Betriebsstätte und Anschrift für Geräte, Reparaturen und Reklamationen:
Cidlinská 2/8
460 15 Liberec
Tschechische Republik
E-Mail: info@initec.cz
Geräte zur Reparatur, Diagnose oder Reklamation sind an die Anschrift der Betriebsstätte zu senden, sofern mit INITEC s.r.o. nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21. Schlussbestimmungen
Für den jeweiligen Geschäftsfall ist diejenige Fassung dieser Bedingungen maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
INITEC s.r.o. ist berechtigt, diese Bedingungen für zukünftige Geschäfte zu ändern oder zu aktualisieren. Eine neuere Fassung gilt ohne Vereinbarung der Parteien nicht rückwirkend für bereits geschlossene Verträge.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, ungültig oder nach den anwendbaren Rechtsvorschriften unbeachtlich, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht, sofern sich aus Art oder Zweck der betreffenden Bestimmung nichts anderes ergibt.
Liberec, den 12. 8. 2026
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